Kleinunternehmer Rechner
Umsätze (netto / Gesamtumsatz nach § 19 UStG)
Was bedeutet Kleinunternehmer?
Wer unter den Grenzen des § 19 UStG bleibt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und gibt keine USt-Voranmeldungen ab. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Grenzen ab 2025 angehoben: Vorjahr 25.000 € (bisher 22.000 €), laufendes Jahr 100.000 € (bisher 50.000 €).
Eingaben
- Gesamtumsatz Vorjahr (brutto) eingeben.
- Voraussichtlicher Gesamtumsatz laufendes Jahr.
- Status, Begründung und Hinweis zum Wechsel ablesen.
Voraussetzungen § 19 UStG (ab 2025)
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz (Brutto). Bei Überschreitung der 100.000 € im laufenden Jahr endet die Kleinunternehmerregelung sofort – nicht erst im Folgejahr.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Coachin hatte 2025 einen Umsatz von 24.500 €. Für 2026 plant sie 60.000 €. Beide Grenzen sind eingehalten – sie bleibt 2026 Kleinunternehmerin. Steigt sie unterjährig über 100.000 €, fällt sie sofort in die Regelbesteuerung.
Sondersituationen
Existenzgründer prognostizieren ihren Jahresumsatz – maßgeblich ist die voraussichtliche 25.000-€-Grenze (auf das volle Jahr hochgerechnet).
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet 5 Jahre. Der Wechsel kann sich bei hohem Vorsteuervolumen lohnen.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist neu ab 2025?+
Grenzen wurden angehoben (25.000 €/100.000 €) und die Regelung ist eine echte Steuerbefreiung (vorher: nicht erhobene Steuer). Innergemeinschaftliche Anwendung wurde erleichtert.
Muss ich USt auf Rechnung ausweisen?+
Nein. Kleinunternehmerrechnungen weisen keine USt aus und enthalten einen Hinweis auf § 19 UStG.
Was passiert beim Überschreiten 100.000 €?+
Ab dem Umsatz, mit dem die 100.000 € überschritten werden, ist USt auszuweisen. Voranmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt einzureichen.
Quellen
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