IST-Versteuerung Rechner

Betrieb

Liquiditätsvorteil pro Jahr936,99 €
ZulässigkeitVoraussichtlich zulässig – Antrag beim Finanzamt erforderlich
USt-Schuld (19 %, jährlich)95.000,00 €

Soll- vs. IST-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die USt bereits mit Ausführung der Leistung – auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Bei der IST-Versteuerung erst mit Zahlungseingang (§ 20 UStG).

Vorteil: bessere Liquidität, da die USt erst nach Geldeingang ans Finanzamt abgeführt wird. Voraussetzung: Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € oder bestimmte Freiberufler.

Eingaben

  1. Jahresumsatz (netto, 19 % USt unterstellt) eingeben.
  2. Durchschnittliche Forderungslaufzeit in Tagen.
  3. Kalkulatorischen Zinssatz angeben (z. B. 6 %).

Berechnung Liquiditätsvorteil

Vorteil/Jahr ≈ (USt-Schuld × Forderungslaufzeit/365) × kalkulatorischer Zinssatz

Die ersparte USt-Vorfinanzierung wird mit dem Zinssatz für kurzfristige Betriebskredite bewertet.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Druckerei mit 500.000 € Nettoumsatz, 60 Tagen durchschnittlicher Forderungslaufzeit und 6 % Zins spart durch IST-Versteuerung ca. 500.000 × 19 % × 60/365 × 6 % ≈ 937 € pro Jahr.

Hinweise

Die Vorteilsschätzung ignoriert Skonti und Forderungsausfälle und ist eine Größenordnung, kein exakter Cashflow-Plan.

Bei Überschreiten von 800.000 € im laufenden Jahr ist der Antrag auf IST-Versteuerung für das Folgejahr ausgeschlossen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wer darf IST-versteuern?+

Unternehmer mit Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €, Freiberufler ohne Gewinnermittlung per Bilanz und land-/forstwirtschaftliche Betriebe.

Wie beantrage ich die IST-Versteuerung?+

Formlos beim Finanzamt – mit der USt-Voranmeldung kann formlos beantragt werden. Genehmigung gilt bis auf Widerruf.

Was passiert beim Wechsel?+

Beim Übergang ist sicherzustellen, dass Umsätze nicht doppelt oder gar nicht versteuert werden – ggf. mit Übergangsvermerk in der Voranmeldung.

Quellen

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