Hundesteuer Rechner

Hunde & Sätze (laut Satzung)

Ermäßigung

Hundesteuer pro Jahr342,00 €
Quartalsbetrag85,50 €
Monatsbetrag28,50 €

Hundesteuer ist Sache der Kommunen

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Jede Gemeinde legt eigene Sätze fest – diese variieren stark, von ca. 30 €/Jahr im ländlichen Raum bis über 180 €/Jahr in Großstädten.

Für jeden weiteren Hund gilt meist ein höherer Satz; für sogenannte Listen-/Kampfhunde verlangen viele Kommunen das Vielfache (oft 600–1.000 € pro Jahr).

Eingaben

  1. Anzahl Hunde eingeben.
  2. Satz pro Hund laut Satzung Ihrer Kommune eintragen.
  3. Bei Listenhunden den erhöhten Satz wählen oder den Aufschlag eintragen.
  4. Eventuelle Ermäßigung (z. B. Tierheim-Hund) berücksichtigen.

Berechnung

Jahresbetrag = Satz Hund 1 + Satz Hund 2 + … + Listenhund-Aufschlag

Quartalsbetrag = Jahresbetrag / 4 · Monatsbetrag = Jahresbetrag / 12. Genaue Satzhöhen ergeben sich aus der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Familie in Köln hat zwei Hunde: erster Hund 156 €, zweiter Hund 186 €. Jahresbetrag 342 € – das sind 28,50 € im Monat.

Was nicht abgebildet ist

Ermäßigungen für Diensthunde, Blindenführhunde oder Hunde aus dem Tierschutz unterscheiden sich pro Kommune.

Einige Städte erheben zusätzlich Hundeführerschein-Gebühren oder Pflichten zur Halterhaftpflichtversicherung.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wo finde ich den Steuersatz?+

In der 'Hundesteuersatzung' Ihrer Gemeinde, meist auf der städtischen Website unter Ordnungs- oder Steueramt.

Was sind Listenhunde?+

Hunde bestimmter Rassen, die eine Landes-Hundeverordnung als gefährlich einstuft (z. B. Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier). Liste und Aufschlag unterscheiden sich je Bundesland und Kommune.

Gibt es Ermäßigungen?+

Häufig ja – etwa für Tierheim-Hunde im ersten Jahr, für SGB II-Empfänger oder für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung. Details in der jeweiligen Satzung.

Quellen

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