Hundesteuer Rechner
Hunde & Sätze (laut Satzung)
Ermäßigung
Hundesteuer ist Sache der Kommunen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Jede Gemeinde legt eigene Sätze fest – diese variieren stark, von ca. 30 €/Jahr im ländlichen Raum bis über 180 €/Jahr in Großstädten.
Für jeden weiteren Hund gilt meist ein höherer Satz; für sogenannte Listen-/Kampfhunde verlangen viele Kommunen das Vielfache (oft 600–1.000 € pro Jahr).
Eingaben
- Anzahl Hunde eingeben.
- Satz pro Hund laut Satzung Ihrer Kommune eintragen.
- Bei Listenhunden den erhöhten Satz wählen oder den Aufschlag eintragen.
- Eventuelle Ermäßigung (z. B. Tierheim-Hund) berücksichtigen.
Berechnung
Quartalsbetrag = Jahresbetrag / 4 · Monatsbetrag = Jahresbetrag / 12. Genaue Satzhöhen ergeben sich aus der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Familie in Köln hat zwei Hunde: erster Hund 156 €, zweiter Hund 186 €. Jahresbetrag 342 € – das sind 28,50 € im Monat.
Was nicht abgebildet ist
Ermäßigungen für Diensthunde, Blindenführhunde oder Hunde aus dem Tierschutz unterscheiden sich pro Kommune.
Einige Städte erheben zusätzlich Hundeführerschein-Gebühren oder Pflichten zur Halterhaftpflichtversicherung.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Wo finde ich den Steuersatz?+
In der 'Hundesteuersatzung' Ihrer Gemeinde, meist auf der städtischen Website unter Ordnungs- oder Steueramt.
Was sind Listenhunde?+
Hunde bestimmter Rassen, die eine Landes-Hundeverordnung als gefährlich einstuft (z. B. Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier). Liste und Aufschlag unterscheiden sich je Bundesland und Kommune.
Gibt es Ermäßigungen?+
Häufig ja – etwa für Tierheim-Hunde im ersten Jahr, für SGB II-Empfänger oder für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung. Details in der jeweiligen Satzung.
Quellen
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