Homeoffice-Pauschale Rechner

Homeoffice

Homeoffice-Pauschale576,00 €
Anerkannte Tage96 von max. 210
Höchstbetrag/Jahr1.260,00 €

Wer kann die Pauschale nutzen?

Alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die ganz oder überwiegend von zu Hause arbeiten, dürfen pro Homeoffice-Tag pauschal 6 € als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich – die Pauschale gilt auch für Arbeit am Küchentisch.

Eingaben

  1. Anzahl der ausschließlichen Homeoffice-Tage im Jahr eingeben.
  2. Pauschale ablesen.

Berechnung

Homeoffice-Pauschale = min(Tage; 210) × 6 €

Maximal 1.260 € im Jahr. An Tagen, an denen Sie zusätzlich zur Arbeitsstätte fahren, ist nur eines möglich: Entweder Pauschale 6 € oder Entfernungspauschale.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Buchhalter arbeitet 2 Tage/Woche im Homeoffice, also rund 96 Tage pro Jahr. Pauschale: 96 × 6 € = 576 €. Die übrigen 3 Tage fährt er ins Büro – dort wird die Entfernungspauschale geltend gemacht.

Wichtig

Wer ein Arbeitszimmer mit Jahrespauschale (1.260 €) ansetzt, kann die Homeoffice-Tagespauschale nicht zusätzlich nutzen.

An Tagen mit Auswärtstätigkeit (z. B. Kundentermin) ist die Pauschale ebenfalls möglich, sofern überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Gibt es einen Höchstbetrag?+

Ja: 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Tagen × 6 €). Mehr Homeoffice-Tage erhöhen den Abzug nicht.

Brauche ich einen Nachweis?+

Eine formelle Auflistung der Tage ist empfehlenswert – das Finanzamt kann sie anfordern. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers genügt häufig.

Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag?+

Nein, in der Regel nicht. Ausnahme: Tätigkeit, bei der keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (z. B. Außendienst).

Quellen

Verwandte Rechner