Häusliches Arbeitszimmer Rechner

Variante

Fläche & Kosten

Abzugsfähig1.920,00 €
EmpfehlungTatsächliche Kosten (Nachweis erforderlich)
Tatsächliche anteilige Kosten1.920,00 €
Jahrespauschale1.260,00 €

Pauschale oder tatsächliche Kosten?

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, dürfen die tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Heizung, Strom, AfA, Reinigung) unbegrenzt abgezogen werden – oder pauschal 1.260 €/Jahr.

Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt, ist anstelle der tatsächlichen Kosten nur die Jahrespauschale von 1.260 € möglich – ohne Nachweis.

Eingaben

  1. Variante wählen: Arbeitszimmer = Mittelpunkt oder nicht.
  2. Fläche des Arbeitszimmers und Gesamtwohnfläche eintragen.
  3. Wohnkosten pro Jahr eingeben (Miete + Nebenkosten + Strom + AfA).
  4. Der Rechner schlägt die günstigere Variante vor.

Berechnung

Anteilige Kosten = Wohnkosten/Jahr × (Arbeitszimmerfläche / Gesamtwohnfläche)

Pauschale 1.260 €/Jahr (auf volle Monate herunterzurechnen) gilt unabhängig von der Fläche.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Übersetzer arbeitet ausschließlich von zu Hause: 12 m² Arbeitszimmer von 90 m² Wohnfläche, Wohnkosten 14.400 €/Jahr. Anteilige Kosten ≈ 1.920 €. Da diese über der Pauschale liegen, lohnt der Nachweis der tatsächlichen Kosten.

Hinweise

Voraussetzung: Das Arbeitszimmer wird (fast) ausschließlich beruflich genutzt – eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht.

Wird das Zimmer nur teilweise im Jahr genutzt, mindert sich die Pauschale auf 1/12 pro Monat (Zwölftelung).

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist der ‚Mittelpunkt der Tätigkeit‘?+

Wenn der qualitative Schwerpunkt der gesamten Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt – nicht allein die Quantität entscheidet (BFH VI R 86/13).

Pauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig?+

Nein. Wer die Jahrespauschale 1.260 € ansetzt, kann nicht zusätzlich die Tagespauschale 6 € geltend machen.

Was gehört zu den tatsächlichen Kosten?+

Anteilige Miete oder AfA, Nebenkosten, Strom, Heizung, Reinigung, Renovierung, Versicherungen – jeweils im Verhältnis Arbeitszimmerfläche zu Gesamtwohnfläche.

Quellen

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