Gewerbesteuerrechner
Gewinn & Korrekturen
Hebesatz & Rechtsform
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer fällt für alle inländischen Gewerbebetriebe an. Freiberufler und Land- und Forstwirte sind ausgenommen. Die Steuer wird von der Gemeinde erhoben, ihr Hebesatz variiert deutlich (in der Regel 200–600 %).
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24 500 €. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Berechnungsschema
Messzahl 3,5 % gilt einheitlich seit 2008. Hebesatz wird in Prozent eingegeben (z. B. 400 für 400 %).
Beispiel aus dem Alltag
Ein Einzelunternehmen hat 50 000 € Gewinn, keine Hinzurechnungen oder Kürzungen, Hebesatz 400 %.
Gewerbeertrag: 50 000 − 24 500 = 25 500 €. Messbetrag: 25 500 · 3,5 % = 892,50 €. Gewerbesteuer: 892,50 · 400 % = 3 570 € (im Beispielbild geringerer Hebesatz von 200 %).
Grenzen der Berechnung
Hinzurechnungen (z. B. ¼ der Schuldzinsen über 200 000 € Freibetrag) und Kürzungen müssen vorab korrekt ermittelt werden.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach §35 EStG (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) ist hier nicht abgebildet.
FAQ: Häufige Fragen
Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?+
Im Bundesdurchschnitt liegt er 2025 bei rund 410 %, in Großstädten oft 460–520 %, in ländlichen Gemeinden teils unter 300 %.
Wer bekommt den Freibetrag?+
Nur natürliche Personen und Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen ohne Freibetrag.
Ist die Gewerbesteuer abziehbar?+
Bei Kapitalgesellschaften wird sie wie eine normale Betriebsausgabe behandelt, ist aber nicht von der Bemessungsgrundlage abziehbar.
Was sind typische Hinzurechnungen?+
Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten – ein Viertel der Beträge über dem Freibetrag von 200 000 €.
Quellen
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