Gewerbesteuerrechner

Gewinn & Korrekturen

Hebesatz & Rechtsform

Gewerbesteuer3.570,00 €
Freibetrag24.500,00 €
Maßgebender Gewerbeertrag25.500,00 €
Messzahl3,50 %
Steuermessbetrag892,50 €
Hebesatz400 %

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer fällt für alle inländischen Gewerbebetriebe an. Freiberufler und Land- und Forstwirte sind ausgenommen. Die Steuer wird von der Gemeinde erhoben, ihr Hebesatz variiert deutlich (in der Regel 200–600 %).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24 500 €. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

Berechnungsschema

Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen − Freibetrag · Messbetrag = Gewerbeertrag · 3,5 % · Gewerbesteuer = Messbetrag · Hebesatz

Messzahl 3,5 % gilt einheitlich seit 2008. Hebesatz wird in Prozent eingegeben (z. B. 400 für 400 %).

Beispiel aus dem Alltag

Ein Einzelunternehmen hat 50 000 € Gewinn, keine Hinzurechnungen oder Kürzungen, Hebesatz 400 %.

Gewerbeertrag: 50 000 − 24 500 = 25 500 €. Messbetrag: 25 500 · 3,5 % = 892,50 €. Gewerbesteuer: 892,50 · 400 % = 3 570 € (im Beispielbild geringerer Hebesatz von 200 %).

Grenzen der Berechnung

Hinzurechnungen (z. B. ¼ der Schuldzinsen über 200 000 € Freibetrag) und Kürzungen müssen vorab korrekt ermittelt werden.

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach §35 EStG (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) ist hier nicht abgebildet.

FAQ: Häufige Fragen

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?+

Im Bundesdurchschnitt liegt er 2025 bei rund 410 %, in Großstädten oft 460–520 %, in ländlichen Gemeinden teils unter 300 %.

Wer bekommt den Freibetrag?+

Nur natürliche Personen und Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen ohne Freibetrag.

Ist die Gewerbesteuer abziehbar?+

Bei Kapitalgesellschaften wird sie wie eine normale Betriebsausgabe behandelt, ist aber nicht von der Bemessungsgrundlage abziehbar.

Was sind typische Hinzurechnungen?+

Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten – ein Viertel der Beträge über dem Freibetrag von 200 000 €.

Quellen

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