Doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnung

Familienheimfahrten

Umzug & Verpflegung

Werbungskosten doppelte Haushaltsführung24.430,00 €
Mietkosten anerkannt12.000,00 €
Familienheimfahrten7.410,00 €
Umzug2.500,00 €
Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)2.520,00 €

Wann liegt doppelte Haushaltsführung vor?

Wer aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung unterhält und am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand führt, kann die Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Voraussetzung: finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz (mind. 10 % der laufenden Kosten) und tatsächliche Nutzung der Zweitwohnung.

Eingaben

  1. Miete + Nebenkosten der Zweitwohnung pro Monat eintragen.
  2. Anzahl der Monate mit doppeltem Haushalt.
  3. Familienheimfahrten pro Jahr und einfache Entfernung in km.
  4. Umzugskosten und VMA-Tage in den ersten 3 Monaten.

Abzugsfähige Posten

Abzug = min(Miete; 1.000 €/Monat) × Monate + Familienheimfahrten × Entfernungs-km × 0,30/0,38 € + Umzug + VMA (max. 3 Monate)

Mietdeckel: 1.000 €/Monat (Bruttowarmmiete inkl. Nebenkosten). Familienheimfahrt: 1 × pro Woche mit Entfernungspauschale. VMA nur in den ersten 3 Monaten am neuen Tätigkeitsort.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Ingenieurin arbeitet 12 Monate in Hamburg, Lebensmittelpunkt in München (650 km). Miete 1.200 € → 1.000 € anrechenbar × 12 = 12.000 €. 30 Familienheimfahrten × 650 km × 0,38 € (ab 21. km) ≈ 7.296 €. Umzug 2.500 €. VMA 90 Tage × 28 € = 2.520 €. Summe rund 24.316 €.

Grenzen

Der Mietdeckel von 1.000 €/Monat ist verbindlich – höhere Mieten am Tätigkeitsort sind nicht zusätzlich abzugsfähig.

Die VMA-Pauschale gilt nur in den ersten 3 Monaten. Bei Unterbrechung ≥ 4 Wochen startet die Frist neu.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Was zählt als eigener Hausstand?+

Eine vom Arbeitnehmer aus eigenem Recht genutzte Wohnung mit eigener Haushaltsführung – Kinderzimmer bei den Eltern reicht in der Regel nicht.

Welche Entfernungspauschale gilt für Familienheimfahrten?+

1 Heimfahrt pro Woche zum Familienwohnsitz × Entfernungspauschale (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21. km, befristet bis 2026).

Ist eine Pauschale für Einrichtung absetzbar?+

Notwendige Einrichtung (Bett, Tisch, Schrank) ist getrennt absetzbar – sie ist nicht in den 1.000 €/Monat enthalten (BFH VI R 18/19).

Quellen

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