Steuerklassen-Vergleich

Brutto pro Monat

Höchste Netto-Summe (vereinfachte Schätzung)IV / IV mit Faktor (Näherung): 4.182,63 €
IV / IV (A · B · Summe)2.526,67 € · 1.612,47 € · 4.139,14 €
III / V (A · B · Summe)2.971,93 € · 1.177,79 € · 4.149,72 €
V / III (A · B · Summe)1.868,53 € · 1.888,63 € · 3.757,16 €
IV / IV mit Faktor (A · B · Summe)2.688,83 € · 1.493,80 € · 4.182,63 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen. Faktorverfahren, Freibeträge, Krankenkasse, Kinder, Kirchensteuer und die Einkommensteuererklärung können das tatsächliche Netto verändern.

Welche Kombination ist sinnvoll?

Ehepaare können zwischen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor wählen. IV/IV passt bei ähnlichen Einkommen, III/V wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Partner V verliert dann beim Lohnsteuerabzug). Das Faktorverfahren glättet die Verteilung und vermeidet hohe Nachzahlungen.

Die finale Steuer entscheidet sich erst mit der Einkommensteuererklärung – die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug.

Eingaben

  1. Bruttogehalt Person A und Person B pro Monat eintragen.
  2. Bundesland und Kirchensteuer wählen.
  3. Die Netto-Summen je Konstellation vergleichen.

Wie wird Lohnsteuer berechnet?

LSt = annualIncomeTax(Bruttojahresgehalt, Steuerklasse) (§ 32a EStG, Tarif 2026)

Für jede Steuerklasse wird ein eigener Berechnungsweg angewendet (Grundtarif, Splitting, Stkl V Aufschlag, Stkl VI ohne Grundfreibetrag). Der Rechner ist eine Schätzung; persönliche Freibeträge werden nicht berücksichtigt.

Beispiel aus dem Alltag

Anna verdient 4.500 €, Tom 2.500 €. In III/V kommt monatlich mehr netto raus als in IV/IV – am Jahresende droht aber eine Nachzahlung. IV/IV mit Faktor liefert eine realistische Verteilung über das Jahr.

Wo der Rechner endet

Freibeträge (Kinder, Behinderung, Werbungskosten), Kirchensteuerabzug bei nur einem Konfessionspartner und Beitragsbemessungsgrenzen werden vereinfacht behandelt.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.

FAQ: Häufige Fragen

Wann lohnt sich Faktorverfahren?+

Bei Doppelverdienern, wenn beide ähnlich oder mittel unterschiedlich verdienen – es vermeidet hohe Nachzahlungen.

Kann ich die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln?+

Seit 2020 ja, beim Finanzamt. Antrag wirkt zum Folgemonat.

Quellen

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