Mutterschutz Rechner
Geburtstermin
Hinweis
Schätzwert nach MuSchG. Bei Verschiebung der Geburt verlängert sich die nachgeburtliche Frist nicht – sie startet immer mit dem tatsächlichen Geburtsdatum. Ersetzt keine rechtliche oder ärztliche Beratung.
Wie funktioniert der Mutterschutz?
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh-, Mehrlings- oder Geburten eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die nachgeburtliche Frist auf 12 Wochen.
Während der Schutzfrist besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt kann die Mutter auf eigenen Wunsch (widerrufbar) weiterarbeiten, nach der Geburt ist die Frist verpflichtend.
Berechnung der Schutzfristen
Verschiebt sich die Geburt, verlängert oder verkürzt sich die nachgeburtliche Frist nicht – sie startet immer mit dem tatsächlichen Geburtstag.
Beispiel aus dem Alltag
Errechneter Geburtstermin am 01.06.2026, keine Mehrlingsgeburt erwartet.
Beginn Mutterschutz: 21.04.2026. Bei pünktlicher Geburt endet die Schutzfrist am 27.07.2026 (8 Wochen).
Was der Rechner nicht ersetzt
Mutterschaftsgeld, Zuschuss des Arbeitgebers und individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote werden hier nicht berechnet.
Bei Risiko-Schwangerschaft kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot zusätzlich ausgesprochen werden – die Schutzfrist nach MuSchG bleibt davon unberührt.
FAQ: Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?+
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (42 Tage), berechnet vom voraussichtlichen Entbindungsdatum aus dem ärztlichen Mutterpass.
Wie lang ist der Mutterschutz nach der Geburt?+
8 Wochen regulär, 12 Wochen bei Früh-, Mehrlings- oder Geburt eines Kindes mit Behinderung.
Was passiert, wenn das Kind später kommt?+
Die Tage nach dem berechneten Termin werden vor der Geburt verbraucht – die 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt bleiben in voller Länge bestehen.
Bekomme ich während der Schutzfrist Geld?+
Ja, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe des Nettogehalts.
Quellen
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