Düsseldorfer Tabelle Rechner
Einkommen und Kind
- • Bereinigtes Netto = Netto − berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mind. 50 €, max. 150 €) − vorrangige Verbindlichkeiten. Bei mehreren Unterhaltspflichten kann eine Einstufung in eine niedrigere Gruppe erfolgen.
- • Kindergeldanrechnung 2026: minderjährige Kinder − 129,50 € (½ Kindergeld), volljährige Kinder − 259,00 € (volles Kindergeld).
Hinweis zur Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie der Oberlandesgerichte, kein Gesetz. Die tatsächliche Höhe kann durch Familiengericht, Jugendamt oder individuelle Vereinbarung abweichen. Mehrere Unterhaltspflichten, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Mangelfall und abweichende Selbstbehalte sind hier nur vereinfacht berücksichtigt.
So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle staffelt den Kindesunterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils in Einkommensgruppen und nach dem Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahren).
Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld für minderjährige und das volle Kindergeld für volljährige Kinder abgezogen – daraus ergibt sich der Zahlbetrag.
Der notwendige Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum: 1.450 € gegen minderjährige Kinder (erwerbstätig), 1.900 € gegen volljährige.
Berechnungsformel
Tabellenbetrag = Mindestunterhalt der Altersstufe × Prozentsatz der Einkommensgruppe. Kindergeldanrechnung: 50 % bei minderjährigen, 100 % bei volljährigen Kindern.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Vater verdient bereinigt 3.000 € netto. Sein 10-jähriger Sohn fällt in Einkommensgruppe 4 (115 %) und Altersstufe 6–11. Tabellenbetrag ≈ 643 €. Nach Anrechnung des halben Kindergeldes (129,50 €) verbleiben rund 513 € Zahlbetrag pro Monat.
Grenzen des Rechners
Die Bereinigung des Nettos, Mangelfälle, Sonderbedarfe (z. B. Nachhilfe, Klassenfahrt), Mehrbedarf und die konkrete Einstufung bei mehreren Unterhaltsberechtigten bleiben unberücksichtigt.
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Richtlinie der Oberlandesgerichte. Verbindlich ist die Festsetzung durch Familiengericht oder Jugendamt.
FAQ: Häufige Fragen
Wer aktualisiert die Düsseldorfer Tabelle?+
Das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen OLG und dem Deutschen Familiengerichtstag.
Wie oft ändert sich die Tabelle?+
Meist zum 1. Januar jedes Jahres, entsprechend der Mindestunterhaltsverordnung.
Was ist bereinigtes Netto?+
Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 5 %, mind. 50 €, max. 150 €) und vorrangiger Verbindlichkeiten.
Was passiert bei Mangelfall?+
Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt und den Selbstbehalt, wird der Zahlbetrag anteilig gekürzt – dann kann ergänzend Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Quellen
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