Frist Werktage Rechner

Startdatum, Fristlänge und Bundesland

Übersprungene Tage

DatumTagGrund
03.01.1970SaWochenende
04.01.1970SoWochenende
06.01.1970DiFeiertag
10.01.1970SaWochenende
11.01.1970SoWochenende
ZieldatumFreitag, 16.01.1970
WochentagFreitag
Übersprungene Tage5

Wie zählt man Werktage richtig?

Werktage sind Montag bis Freitag (optional auch Samstag) ohne gesetzliche Feiertage. Wenn das Startdatum selbst ein Werktag ist, zählt es nach BGB § 187 in der Regel nicht mit – Tag 1 ist der nächste Werktag.

Endet eine Frist auf einem Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der letzte Tag nach BGB § 193 auf den nächsten Werktag.

Algorithmus zur Werktagszählung

cur = Start; while gezählt < n: cur += 1 Tag; wenn Werktag (kein Wochenende/Feiertag): gezählt++

Übersprungene Tage werden separat aufgelistet (Tabelle). Feiertage werden je nach Bundesland geprüft.

Welche Eingaben braucht der Rechner?

  1. Wählen Sie das Startdatum.
  2. Geben Sie die Anzahl Werktage ein.
  3. Wählen Sie das Bundesland (für Feiertage).
  4. Optional: Samstag als Werktag mitzählen.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Behörde gibt 10 Werktage Bearbeitungsfrist. Startdatum 1. April 2026, Bundesland Bayern: Der Rechner überspringt 2 Wochenenden und den Karfreitag (3. April) sowie Ostermontag (6. April) – Frist endet am 17. April 2026.

Worauf ist zu achten?

Hinweis: Gesetzliche Feiertage richten sich nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Regionale Sonderfälle (z. B. Augsburger Friedensfest, Mariä Himmelfahrt nur in überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns) werden vereinfacht dargestellt.

Für gerichtliche oder behördliche Fristen können zusätzliche Regelungen gelten (z. B. ZPO § 222, BGB § 188). Im Zweifel die zuständige Stelle befragen.

FAQ: Häufige Fragen

Zählt das Startdatum mit?+

Standardmäßig nicht. Nach BGB § 187 beginnt die Frist am Tag nach dem Ereignis. Tag 1 ist der erste Werktag nach dem Startdatum.

Was passiert, wenn die Frist auf einen Feiertag endet?+

Der Rechner zählt nur Werktage, daher endet die Frist immer an einem Werktag. Bei kalendertagigen Fristen (nicht hier) gilt BGB § 193 (Verschiebung auf den nächsten Werktag).

Kann ich Samstag als Werktag mitzählen?+

Ja. Im Handelsrecht und in vielen Tarifverträgen gilt Samstag als Werktag. Den Schalter dafür finden Sie in den Eingaben.

Quellen

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